Anspruch auf Betreuungsplatz ab 2013 kommt

02. Juni 2008

"Das ist eine gute Nachricht für Familien, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren wollen", ist Christine Rodarius von der Wichtigkeit des Kinderförderungsgesetzes überzeugt, der in 1. Lesung beraten wurde..

Mit dem Kinderförderungsgesetz wird der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag ab 2013 festgeschrieben. "Damit wird die Infrastruktur für Familien entscheidend verbessert", freut sich die SPD-Kreisvorsitzende. "Immerhin hatte die damalige Familienministerin Renate Schmidt bereits 2005 damit begonnen, das Betreuungsangebot durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) für Kinder unter drei Jahren deutlich auszubauen. Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter." Neue Akzente in der Familienpolitik Nur ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr kann Eltern einen Betreuungsplatz garantieren und durch eine möglichst frühe Förderung der Kleinsten wird mehr Chancengleichheit für alle Kinder gewährleistet.

SPD-Bundestagsfraktion hat sich durchgesetzt Gegen den Widerstand der Union und von Ministerin von der Leyen, die den Rechtsanspruch als Drohgebärde ansah, hat die SPD ihn für die Familien in unserem Land durchgesetzt. Der vorliegende Gesetzentwurf, der nun nach zähen Verhandlungen dem Bundestag vorgelegt wurde, trägt deutlich die Handschrift der SPD.

Rechtsanspruch ist gut für Eltern Mit dem Rechtsanspruch soll sichergestellt werden, dass ein Betreuungsangebot für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung steht. Bis 2013 soll die Anzahl der Kita-Plätze auf 750.000 erhöht werden. Wartelisten sind dann Geschichte. Dadurch können sich Väter und Mütter darauf verlassen, dass sie nach dem Auslaufen der Elterngeldzahlungen einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs finden und Beruf und Familie miteinander vereinbaren können. Damit wird vor allem alleinerziehenden Elternteilen geholfen, die bislang wegen der Kinderbetreuung oft keine Arbeit aufnehmen konnten. Übrigens stellt der Rechtsanspruch sicher, dass Länder und Kommunen tatsächlich in den Ausbau von Kitas und Krippen investieren, denn sonst stehen sie bei Inkrafttreten am 1. August 2013 mit leeren Händen da.

Kitas sind gut für Kinder Der frühe Besuch einer Kita fördert die Entwicklung aller Kinder. Sie lernen den Umgang mit Gleichaltrigen, bekommen neue Anregungen und erkunden gemeinsam eine neue Welt. Diese frühe Förderung ermöglicht allen Kindern einen besseren Start ins Leben und sorgt für mehr Chancengleichheit. Besonders hilfreich ist der Besuch einer Kita für Kinder aus benachteiligten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund. Denn so können elternhausbedingte Schwierigkeiten ausgeglichen und der Schulstart erleichtert werden.

Finanzbeteiligung des Bundes: kräftig und dauerhaft Die SPD-Bundestagsfraktion und Finanzminister Steinbrück haben gemeinsam durchgesetzt, dass sich der Bund nicht nur an Investitionen in neue Kitas beteiligt, sondern auch dauerhaft an den Betriebskosten. Dies hatte die Union zunächst vehement abgelehnt. Doch nur mit einer Beteilung an den Betriebskosten, die den Löwenanteil an den Kosten für Kinderbetreuung ausmachen, ist Ländern und Kommunen geholfen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat den Weg dafür freigemacht: Für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stellt der Bund bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in den Jahren 2008 bis 2013 2,15 Milliarden für Investitionen verwendet werden. Von 2009 bis 2013 beteiligt sich der Bund mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro, aufwachsend über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerbeteiligung zugunsten der Länder, an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben. Und auch nach 2013 lässt der Bund die Kommunen nicht im Regen stehen. Jahr für Jahr werden ihnen zur Unterstützung der Finanzierung der Betriebskosten 770 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Sozialdemokratische Handschrift weiter schärfen Das Kinderförderungsgesetz ist überall da gut, wo es sozialdemokratische Handschrift trägt. Da, wo Frau von der Leyen gehandelt hat, muss das Gesetz im parlamentarischen Verfahren noch verbessert werden. Denn die von der Bundesfamilienministerin ins Gesetz geschriebene stärkere Förderung von privat-gewerblichen, gewinnorientierten Trägern halten wir für falsch. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Gewinnorientierte Kitas führen über höhere Elternbeiträge zu mehr Ungerechtigkeit in der Bildung. Oder zu einem Kostenwettbewerb, der zu Lasten von Qualität und Arbeitsbedingungen geht. Beides wollen wir nicht. Denn die SPD steht im Interesse der Kinder für mehr Qualität und Chancengleichheit in der Bildung! Dafür sollen öffentliche Mittel eingesetzt werden – und nicht für die Gewinne von privaten Anbietern!

Betreuungsgeld erfolgreich zurückgewiesen Die Idee der CSU und auch von Teilen der CDU, ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, einzuführen, ist mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen. Deshalb ist es nicht Bestandteil dieses Gesetzes. Erst der nächste Bundestag wird darüber entscheiden. Das Betreuungsgeld ist kontraproduktiv, denn gerade benachteiligte Familien nehmen ihre Kinder aus der Kita und dies verschlechtert eine frühe Bildung – das zeigt das Beispiel Thüringen. Und somit wird die Chancengleichheit, die die SPD-Bundestagsfraktion für alle Kinder erreichen will, ausgebremst. Solange wir regieren wird es ein Betreuungsgeld deshalb nicht geben.

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