Vor einem Jahr erlassen, hat das Bayerische Kinderbetreuungs- und bildungsgesetz (BayKiBiG) bei den betroffenen ErzieherInnen, Trägern, Fachaufsichten und Eltern für viel Kritik gesorgt.
Das damalige Fazit: mit heißer Nadel gestrickt, dem Sparzwang der Regierung geschuldet, auf halbem Wege stecken geblieben, zu Lasten der Kinder, dringender Änderungsbedarf.
Kernpunkte der Kritik waren die Gastkinderregelung, die Buchungszeiten und damit die verschärfte Personalsituation, aber auch der viel zu hohe bürokratische Aufwand. Wie sieht der Alltag in den Kitas im Landkreis ein Jahr danach aus? Das diskutierten KommunalpolitikerInnen mit Ilse Hoffinger vom Landratsamt Roth. Eingeladen hatte die Vorsitzende der Kreis SPD, Christine Rodarius.
„Wir sind erst am Anfang.“ Dieses Fazit zog Ilse Hoffinger, Kindergartenfachfrau des Landratsamtes, ein Jahr nach Inkrafttreten des BayKiBiGs. An dem Gespräch nahmen neben Bürgermeister Klaus Wernard Bezirksrätin Hannedore Nowotny, Kreis- und GemeinderätInnen und Träger-vertreter und Erzieherinnen teil.
Bürokratisches Monster Die meisten Zuhörer bekamen im Rahmen des Vortrags über die Bestandteile des Gesetzes erstmals die Gelegenheit, sich über erste Auswirkungen zu informieren bzw. auszutauschen und auf ihre Fragen Antworten von kompetenter und sehr gut vorbereiteter Seite zu bekommen. Eine pauschale Antwort kann Ilse Hoffinger allerdings auch nicht geben, denn „das Gesetz will viele Belange unter einen Hut bringen.“ Wenn es auch nicht in Bausch und Bogen verurteilt werden dürfe, „bringt es auf jeden Fall allen Beteiligten viel mehr Bürokratie“, darüber waren sich alle TeilnehmerInnen einig.
Das Gesetz ist das Ende des klassischen Kindergartens, wie man ihn bisher kannte. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass eine Förderung durch den Staat nur noch für Betreuungsstunden und nicht mehr für Kindergartengruppen gewährt wird. Die Eltern können nun individuelle Betreuungszeiten stundenweise buchen und diese Stundenzahl im Lauf eines Jahres auch verändern. Die Förderung erhöht sich z.B. für Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand, also mit Behinderung, im Alter unter 3 Jahren oder mit nicht deutsch sprechenden Eltern. Von dieser Regelung profitieren eher Kindergärten in Städten, während andere die veränderte Förderung durch breitere Angebote kaum auffangen können. Das Überleben von Kindergärten im ländlichen Raum mit nur einer Gruppe (im Landkreis in Eben-ried, Dürrenmungenau, Mühlstetten, Laibstadt, Röckenhofen, Rittersbach oder Zell ) soll eine Sonderfinanzierung vorerst sichern.
Gesetz ist stark verbesserungswürdig Auch wenn das Gesetz nicht in Bausch und Bogen zu verurteilen sei, gebe es doch etliches zu kritisieren und zu verbessern, waren sich die Anwesenden einig, und machten dies an einigen Punkten fest.
Für Eltern, Kommunen, Träger und Einrichtungsleitungen bedeute das neue Gesetz einen erheblichen Mehraufwand im Verwaltungsbereich, machten Vertreter von Träger und Gemeinde deutlich. Hauptkritikpunkt neben dem bürokratischen Aufwand war der Erziehungsplan. Einig waren sich alle Beteiligten, dass die Ver-stärkung des Bildungsauftrags in Kindertageseinrichtungen den Einsatz von mehr Finanzmitteln erfordert. Realität sei aber, dass der Bildungs- und Erziehungsplan wegen fehlender Stunden und nach wie vor zu großer Gruppen nicht, wie tat-sächlich nötig, umgesetzt werden könne. Forderung und Realität klafften ausein-ander, machten die Erzieherinnen deutlich: zusätzlicher Bildungsauftrag ohne zusätzliche Mittel. Über eine Veränderung der Gruppengröße war überhaupt nicht nachgedacht worden.
Gastkinderregelung erschwert Vereinbarkeit von Beruf und Familie und verschärft Personalsituation Die Gastkinderregelung, nach der Kinder grundsätzlich mit wenigen Ausnahmen nur in Einrichtungen der Wohngemeinde gefördert bzw. betreut werden, führe auch zu Benachteiligung der Eltern bei der Wahl der gewünschten Einrichtung, kritisierten die anwesenden Kreisrätinnen, und müsse nachgebessert werden. Zu einer Verschärfung der Personalsituation für die Einrichtungen und deren Träger führen die Änderungen der Buchungszeiten. Dieses „Pro-Stunden-Buchungssystem“ mache eine längerfristige, verlässliche Personalplanung kaum möglich, zeigte Gerhard Babel, der Vertreter der Diakonie, auf. Für die Betreuerinnen könne dies zeitlich befristete Anstellungsverträge, die Umwandlung fester Arbeitsplätze in Mini- Jobs, schlimmstenfalls die Kündigung bedeuten. Gar die Schließung kleiner Kindertagesstätten ist nicht ausgeschlossen. Die Angst geht um, wer seine Arbeitsstunden verringern muss oder sogar seinen Arbeitsplatz verliert.
Ilse Hoffinger macht deutlich: "Die Feststellung eines geeigneten Anstellungsschlüssels macht auch die Qualität in Kindertageseinrichtungen aus. Es gibt erhebliche Qualitätsunterschiede. Eine pädagogische Mitarbeiterin betreut zur Zeit in Bayern 12,5 Kinder, während in den nordischen Ländern die Erzieherinnen wesentlich weniger Schützlin-ge haben und sich deshalb intensiver für den Bildungs- und Erziehungsauftrag einsetzen können. Das neue Gesetz gilt für Kindergärten, Krippen, Horte, Alters-gemischte Einrichtungen, Netze für Kinder und Tagespflege. Nicht erfasst sind Mittagsbetreuung und Ganztagsangebote an Schulen. Als ersten Schritt erstellen die Gemeinden einen Bedarfsplan, der Bestands- und Bedarfsfeststellung sowie Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit beinhaltet.
Gemeinde muss Gestaltungsmöglichkeit besser nutzen Hier sieht Hoffinger eine Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde, denn sie allein entscheidet über Anzahl Art und Länge der Betreuungsplätze. Der Bedarf wird dann durch Gemeinderats-beschluss festgestellt. Die Kommune teilt dann dem Träger mit, welche und wie viele Plätze bedarfsnotwenig sind. Der ermittelt die Nachfrage der Familien vor Ort und legt sein pädagogisches Angebot fest, schließt den Betreuungsvertrag mit den Eltern, erhebt die Buchungszeiten und stellt den Förderantrag mit der Erklärung über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen an die Aufenthaltsgemeinde. Die Gemeinde sammelt Anträge der Einrichtungen, prüft die Fördervoraussetzungen bei den Einrichtungen und teilt der Bewilligungsbehörde die Gesamtfördersumme in einem Förderantrag mit.
Nach einer Statistik des LRA stehen im Landkreis derzeit 4 368 freie Plätze in Betreuungseinrichtungen zur Verfügung, während nach den Geburtenzahlen von 2002 – 2004 nur 3 337 benötigt werden. Abgefedert wird dieser Überhang zur Zeit noch durch die Einführung der Betreuung von Kleinkindern bis zu drei Jahren, die den Rückgang der über Dreijährigen auffangen. Manche Landkreisgemeinden haben einen drastischen Geburtenrückgang zu verzeichnen, der zwangsläufig einen reduzierten Bedarf an Kindergartenplätzen nach sich ziehen wird.
Wünsch-Dir-Was - Wo muss nachgebessert werden? Was wäre, wenn es für alle Beteiligten einen Wünsch- Dir Was- Tag gäbe?
Die Betreuerinnen wünschen sich kleinere Gruppen, um die Kinder besser fördern zu können, und die Sicherung ihres Arbeitsplatzes. Auf Ilse Hoffingers Wunschliste stehen eine höhere staatliche Förderung für mehr Personal, eine verbesserte Raumnutzung und mehr Planungssicherheit für die Träger. So weit wie möglich möchte sie den Bedarf an Kinderbetreuung und freie Kapazitäten in den Einrichtungen zusammen bringen. Nur so könne man gewährleisten, dass die vorschulische Bildung in einem offenen System vom dafür qualifizierten Fachpersonal geleistet werden kann. Christine Rodarius schloss sich im Großen und Ganzen diesen Wünschen an: „Das Gesetz zeigt viele Schwachstellen auf. Es muss nachgebessert werden - nicht nur im Interesse der Kommunen, Träger und Einrichtungen, sondern vor allem im Interesse der Kinder.“ Auf Rodarius’ Wunschliste ganz oben steht darüber hinaus ein für die Eltern kos-tenfreies Kindergartenjahr vor dem Eintritt in die Schule, wie es Rheinland-Pfalz bereits vor mache. Vereinbart wurden ein regelmäßiger Gedankenaustausch und das Nachhaken in den einzelnen Kommunen.